Allgemeine Geschäftsbedingungen von Tal-Connect
Gültig ab Januar 2024
1 Anwendungsbereich
(1) Die nachfolgenden Bedingungen sind maßgeblich für sämtliche Verträge der Tal-Connect, nachfolgend als Dienstleisterin bezeichnet. Diese beziehen sich auf Dienstleistungen in den Bereichen Personalrekrutierung, -beratung, Vermittlung von Freelancern und Interim-Managern, Beteiligungsgeschäfte sowie ähnliche Kooperationsformen und Karriereberatung, sowohl national als auch international.
(2) Geschäftsbedingungen des Auftraggebers, die von diesen AGB abweichen, werden nur dann Teil des Vertrags, wenn sie von der Dienstleisterin ausdrücklich und schriftlich bestätigt werden.
(3) Kandidaten, die innerhalb von zwei Jahren nach der Übermittlung ihrer Daten durch die Dienstleisterin eine vertragliche Bindung mit dem Auftraggeber eingehen, gelten als durch die Dienstleisterin vermittelt. Dies schließt Verträge über Arbeitnehmerüberlassung, Werkverträge, Interimsmanagement und ähnliche Konstrukte ein.
(4) Die Dienstleisterin behält sich das Recht vor, zu belegen, dass der Auftraggeber bereits vor der Vermittlung Zugang zu den Daten des Kandidaten hatte.
2 Zustandekommen des Vertrages
Ein Vertrag kommt zustande durch eine schriftliche Bestätigung eines Angebots/Auftrags durch eine der beiden Parteien, durch konkludente Handlungen wie die Zahlung eines Honorars, durch gegenseitige Vertragsunterzeichnung, durch Zustimmung zu einem Kandidatenvorschlag oder durch Abschluss eines Rahmenvertrags. Diese AGB sind integraler Bestandteil eines solchen Vertrags. Mündliche Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch die Dienstleisterin.
3 Leistungsspektrum
(1) Die Dienstleisterin verpflichtet sich zur Erbringung von Dienstleistungen, die insbesondere, aber nicht ausschließlich, folgende Tätigkeiten umfassen:
Entwicklung und Gestaltung von Werbekampagnen und Stellenausschreibungen.
Prüfung und Vorauswahl von Bewerbungsunterlagen.
Organisation und Durchführung von Vorstellungsgesprächen.
Erstellung und Präsentation detaillierter Kandidatenprofile.
Teilnahme an Auswahlgesprächen und Unterstützung bei der Entscheidungsfindung.
Kommunikation mit nicht ausgewählten Bewerbern.
Nicht enthalten sind die Übernahme von Reisekosten, die Beschaffung von Arbeits- und Aufenthaltsgenehmigungen, polizeilichen Führungszeugnissen, Wirtschaftsauskünften, Referenzen sowie die Organisation medizinischer Untersuchungen oder weiterführende Persönlichkeitsbewertungen.
(2) Die Dienstleisterin führt ihre Vermittlungstätigkeit auf der Grundlage eines Suchauftrags, einer Personalvermittlung oder als spezifizierte Dienstleistung durch. Die genaue Vorgehensweise wird in den jeweiligen Vertragsvereinbarungen festgelegt. Fehlt eine solche Vereinbarung, entscheidet die Dienstleisterin eigenständig über die Methodik.
(3) Im Rahmen der Personalvermittlung ist die Dienstleisterin berechtigt, geeignete Kandidaten vorzustellen, ohne dass eine Verpflichtung zur Präsentation einer bestimmten Anzahl von Kandidaten oder innerhalb einer festgelegten Frist besteht. Der Auftraggeber ist frei in der Entscheidung, Kandidaten einzustellen oder abzulehnen und kann parallel weitere Personalberatungen beauftragen. Die Dienstleisterin garantiert keine Exklusivität der vorgestellten Kandidaten.
(4) Bei einem Suchauftrag verpflichtet sich die Dienstleisterin zur aktiven Suche nach geeigneten Kandidaten. Die Details des Auftrags ergeben sich aus den individuellen Vereinbarungen.
(5) Bei Dienstleistungen erbringt die Dienstleisterin spezifische, individuell vereinbarte Leistungen für den Auftraggeber.
(6) Der Vertrag kann von beiden Seiten mit einer Frist von 14 Tagen, frühestens jedoch zum Ende des dritten vollen Monats nach Auftragserteilung, schriftlich oder per E-Mail gekündigt werden, sofern keine abweichende individuelle Vereinbarung getroffen wurde.
(7) Eine fristlose Kündigung aus wichtigem Grund ist jederzeit möglich. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn eine Vertragspartei gegen wesentliche Vertragspflichten verstößt oder das Vertrauensverhältnis so nachhaltig gestört ist, dass eine Fortsetzung des Vertrages unzumutbar ist.
(8) Bei einem Arbeits- oder Beschäftigungsverhältnis zwischen den unter § 7 Abs. 7 genannten Personen und dem Auftraggeber oder einem verbundenen Unternehmen innerhalb von 24 Monaten nach Projektbeginn, schuldet der Auftraggeber eine zusätzliche Vermittlungsprovision gemäß § 7 Abs. 1. Abweichende Vereinbarungen können in Einzelverträgen getroffen werden.
(9) Im Verzugsfall werden Zinsen in Höhe von 9 % über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank berechnet. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
8 Verjährung
Die Verjährungsfrist für vertragliche Schadensersatzansprüche beträgt ein Jahr, abweichend von der gesetzlichen Regelung.
9 Loyalitätspflicht
Die Vertragsparteien verpflichten sich zur gegenseitigen Loyalität und informieren sich unverzüglich über alle relevanten Umstände, die die Auftragsausführung beeinflussen könnten.
10 Höhere Gewalt
Für Schäden, die durch höhere Gewalt oder unvorhersehbare, schwerwiegende und unverschuldete Ereignisse entstehen, haftet die Dienstleisterin nicht. In solchen Fällen können beide Parteien die Erfüllung ihrer Leistungen um die Dauer der Behinderung und eine angemessene Anlaufzeit verschieben. Die Vertragsdauer verlängert sich entsprechend.
11 Aufwandsentschädigung
(1) Bei schuldhafter Verletzung einer Vertragspflicht durch den Auftraggeber kann die Dienstleisterin nach Ablauf einer 10-tägigen Nachfrist 50 % der ausstehenden Gebühren als Schadensersatz fordern. Der Auftraggeber kann jedoch nachweisen, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. Nicht abgerechnete Auslagen sind vollständig zu erstatten.
(2) Bei Vertragsbeendigung gemäß § 3 Abs. 6 hat die Dienstleisterin Anspruch auf eine Aufwandsentschädigung von 3.500 Euro pro Stelle, sofern bereits mindestens drei passende Kandidaten vorgestellt wurden.
12 Rechtswahl, Gerichtsstand, Datenschutz
(1) Diese AGB und alle Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(2) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesen AGB und den Rechtsbeziehungen ist Wuppertal.
(3) Die Dienstleisterin verweist bezüglich des Umgangs mit Nutzerdaten auf ihre separate Datenschutzerklärung.
13 Elektronische Rechnungsstellung
Die Dienstleisterin ist berechtigt, dem Auftraggeber Rechnungen elektronisch zu übermitteln. Der Auftraggeber erklärt sich mit dem Erhalt von Rechnungen in elektronischer Form einverstanden.
14 Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame zu ersetzen, die dem ursprünglichen Zweck am nächsten kommt. Gleiches gilt für Regelungslücken.
15 Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
(1) Die Dienstleisterin behält sich das Recht vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit zu ändern. Änderungen werden dem Auftraggeber schriftlich oder per E-Mail mitgeteilt und gelten als akzeptiert, wenn der Auftraggeber nicht innerhalb von vier Wochen nach Mitteilung widerspricht.
(2) Im Falle eines Widerspruchs behält sich die Dienstleisterin das Recht vor, das Vertragsverhältnis unter Einhaltung der regulären Kündigungsfristen zu beenden.
16 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gilt eine solche als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung in rechtlich zulässiger Weise am nächsten kommt. Gleiches gilt für den Fall, dass sich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen als lückenhaft erweisen.
17 Schlussbestimmungen
(1) Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses.
(2) Auf das Vertragsverhältnis zwischen der Dienstleisterin und dem Auftraggeber sowie auf diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.
(3) Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ist der Sitz der Dienstleisterin in Wuppertal.